VPLT-Vergütungsstudie für Veranstaltungstechnik
Anmerkung von uns: das ist eine Empfehlung was ein Techniker kosten SOLLTE. Davon wird der Techniker nicht reich. Im Vorwort (VPLT Magazin Nr 57 - März 2011) schreibt der Redakteur Florian von Hofen:
"Fakt ist das seit Jahren die "Tagesgagen" sinken anstatt zu steigen. Und zwar auch gerade für hochwertige Techniker- und Designerjobs. Und es bedarf keines BWL-Studiums, um zu begreifen, dass man von einem Tageshonorar von z.B. 200,- Euro als Selbständiger nicht überleben kann: unregelmässige Beschäftigung, private Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherungen, Altersvorsorge, Betriebskosten, Steuern..."
Nur mal so zur Orientierung. Leider (!!!) kann man damit aber - zumindest hier bei uns - keinen Blumentopf gewinnen (aber villeicht ne Ausschreibung ;-). Nebenbei: bei einem normalen Konzert (20:00-2:00 Uhr) kommt man schon mal locker (mit Vor- und Nachspiel) auf 15-17 Stunden und gegen 6:00 morgens ins Bett.
Die nachfolgende Übersicht ist eine Veröffentlichung des VPLT Arbeitskreises ?Rental / Veranstaltungstechnik?. Es handelt sich um eine Vergütungsstudie, in der untersucht wurde, welche Sätze für welche Veranstaltungstechnik-Dienstleistung am Markt üblich sind und für sinnvoll erachtet werden. Die Ergebnisse der Studie stellen eine Empfehlung dar und haben keine bindende Wirkung.
Übersicht über gängige Funktionsbezeichnungen, -beschreibungen und Honorarsätze für Kunden
(Tagessätze à 10 Stunden netto, vgl. Präambel !) Personalkosten sind nicht rabattfähig!
Quelle: http://www.vplt.org/Recht_und_Regeln/Verguetungsstudie.php
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Funktionsbezeichnung |
Beschreibung |
Empfohlene Vergütung |
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Tonassistent |
arbeitet unter Anleitung von Tontechnikern / Toningenieuren beim Aufbau / Abbau von Tonanlagen mit; führt einfache Funktionsprüfungen (außer am Mischpult) durch |
? 300,- bis ? 340,- |
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Lichtassistent |
arbeitet unter Anleitung von Lichttechnikern / -Operatorn beim Aufbau / Abbau von Lichtanlagen mit; führt einfache Funktionsprüfungen (außer am Mischpult) durch |
? 300,- bis ? 340,- |
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Rigging-Assistent |
Assistent des Riggers, hilft unter Anleitung von Riggern beim Aufbau / Abbau von Traversen-Konstruktionen |
? 300,- bis ? 340,- |
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Tontechniker / Systemtechniker |
baut eigenverantwortlich Tonanlagen mit den dafür notwendigen Hilfskonstruktionen auf und kann das zur Verfügung stehende Material fachgerecht konfigurieren; kann Veranstaltungen am Mischpult „fahren“; kann typische Fehler und Störungen vor Ort eingrenzen und beheben; leitet Tonhelfer/ -Assistenten an |
? 350,- bis ? 420,- |
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Lichttechniker |
baut eigenverantwortlich Lichtanlagen mit den dafür notwendigen Hilfskonstruktionen auf und kann das zur Verfügung stehende Material fachgerecht konfigurieren; baut Traversenkonstruktionen zusammen, kann das Lichtmischpult bei Veranstaltungen bedienen; kann typische Fehler und Störungen vor Ort eingrenzen und beheben; leitet Lichthelfer/ -Assistenten an |
? 350,- bis ? 420,- |
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Licht-Operator, konventionell |
kann die Veranstaltung am Lichtpult „fahren“; kann die zur Verfügung stehende Lichttechnik (konventionelles Licht) kreativ und fachgerecht einsetzen und ggf. kreative Vorgaben technisch umsetzen |
? 350,- bis ? 450,- |
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Lichttechniker, Zusatzqualifikation: Moving Light-ServiceTechniker |
ist aufbauend auf den Fertigkeiten des Lichttechnikers in der Lage, für alle gängigen Moving Lights-Systeme die Funktion im Veranstaltungsbetrieb sicherzustellen |
? 350,- bis ? 420,- |
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Rigger |
setzt Riggingpläne und -anforderungen vor Ort (am Boden/ im Dach) fachgerecht und verantwortlich um |
? 450,- bis ? 500,- |
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Ton-Operator (auch: Ton-„Ingenieur“) |
konfiguriert nach den Anforderungen des Kunden und lokalen Gegebenheiten die Beschallungsanlage; ist verantwortlich für Schnittstellen mit anderen Gewerken und ist Ansprechpartner für die übrigen Mitarbeiter in der Tonabteilung; kann sowohl Digital- als auch Analog-Pulte bedienen |
? 400,- bis ? 600,- |
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Licht-Operator, Moving Lights |
kann die Veranstaltung am Lichtpult „fahren“; kann die zur Verfügung stehende Lichttechnik (Moving Lights + konventionelles Licht) kreativ und fachgerecht einsetzen und ggf. kreative Vorgaben technisch umsetzen |
? 400,- bis ? 600,- |
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Meister/in für Veranstaltungstechnik |
koordiniert die Einzelgewerke; sorgt für reibungslosen technischen Ablauf der Produktion Bühnen- und Studiofachkräfte im Sinne der BGV C1, § 15, die für Leitung und Aufsicht (gewerkeübergreifend) verantwortlich sind. |
? 500.- bis ? 800,- |
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MAZ-Operator |
arbeitet unter Anleitung von Technikern/Ingenieuren beim Auf- und Abbau mit; führt einfache Funktionsprüfungen durch |
? 350,- bis ? 400,- |
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Bildtechniker/ -mischer |
baut eigenverantwortlich Anlagen mit den dafür notwendigen Hilfskonstruktionen auf und kann das zur Verfügung stehende Material fachgerecht konfigurieren; kann Veranstaltungen am Pult „fahren“ und typische Fehler vor Ort eingrenzen und beheben; leitet Assistenten an |
? 450,- bis ? 500,- |
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Kameraassistent |
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? 300,- bis ? 340,- |
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Kameratechniker |
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? 400,- bis ? 500,- |
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Kameramann |
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? 400,- bis ? 600,- |
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Cutter/Editor |
baut ein Gewerk bis zur Signalübergabe selbstständig auf; kann mit Hilfe nonlinearer Schnittsysteme Kundenvorhaben gestalterisch umsetzen oder eigenständig Schnitte ausführen sowie fertige Videosequenzen abspielen |
? 400,- bis ? 500,- |
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Mediengestalter/ -operator |
baut sein Gewerk (Mac oder PC) bis zur Signalübergabe selbstständig auf; kann mit Hilfe gängiger Grafik- und Präsentationsprogramme Kundenvorhaben gestalterisch umsetzen, ändern und optimieren sowie im Rahmen eines Ablaufplans live zuspielen |
? 400,- bis ? 600,- |
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Informatiker |
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? 700,- bis ? 1000,- |
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IT-Techniker |
baut eigenverantwortlich Anlagen mit den dafür notwendigen Hilfskonstruktionen auf und kann das zur Verfügung stehende Material fachgerecht konfigurieren; kann typische Fehler vor Ort eingrenzen und beheben |
? 700,- bis ? 1000,- |
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Netzwerkadministrator |
verwaltet und betreut die Systemumgebung eines oder mehrerer Netzwerke; kann typische Fehler eingrenzen und beheben |
? 700,- bis ? 1000,- |
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Studio-/Regieleiter, Toningenieur |
konfiguriert nach Anforderungen des Kunden und lokalen Gegebenheiten die Anlage; ist verantwortlich für Schnittstellen mit anderen Gewerken und Ansprechpartnern |
? 550,- bis ? 700,- |
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Streaming-Operator |
konfiguriert nach Anforderungen des Kunden das Streaming-System und betreut es während der VA |
? 600,- bis ? 800,- |
Veranstaltungstechnik ? VPLT-Vergütungsstudie
Präambel:
Die nachfolgende Übersicht ist eine Veröffentlichung des VPLT Arbeitskreises ?Rental / Veranstaltungstechnik?. Es handelt sich um eine Vergütungsstudie, in der untersucht wurde, welche Sätze für welche Veranstaltungstechnik-Dienstleistung am Markt üblich sind und für sinnvoll erachtet werden. Die Ergebnisse der Studie stellen eine Empfehlung dar und haben keine bindende Wirkung. Insbesondere werden hiermit keine Preisabsprachen getroffen, Vergütungen, Honorare oder Auftragswerte festgeschrieben.
Bei allen beschriebenen Gewerken handelt es sich um Auftragsarbeiten auf der Basis von Werkverträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, also zwischen selbständigen Unternehmern. Eine Übertragung der angegebenen Werte auf feste, sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Sinne von ?Tarifen? verbietet sich von daher.
Auftraggeber wie Auftragnehmer müssen sich über den Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten innerhalb ihres Gewerkes, aber auch innerhalb der Gesamtproduktion kundig machen und im klaren sein. Es sind alle gültigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Beispiele: BGV A1, A2, C 1), aber auch alle Regelungen zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, die Bauvorschriften (Versammlungsstättenverordnung) sowie alle geltenden Regeln der Technik anzuwenden.
Besonders wird auf die BGV C1, § 15 ?Leitung und Aufsicht?, sowie auf den notwendigen Besitz und die Benutzung von vollständiger persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hingewiesen.
Der Auftraggeber muss zur Vermeidung eines etwaigen Auswahlverschuldens überprüfen, ob der Auftragnehmer über die für die Übernahme des Auftrages notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügt.
Leistungsumfang / Abgrenzung von Gewerken: Generell gilt: Je kleiner eine Produktion, desto ?fächerübergreifender? und umfassender die Vergabe der Einzelgewerke. So können z.B. Dienstleistungen aus Ton- und Lichttechnik zusammengefasst werden, etwa als ?Ton- und Lichtassistent?.
Alle aufgeführten Beschreibungen gelten für männliche und weibliche Auftragnehmer, auch wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Alle aufgeführten Preise sind auf eintägige Produktionen, max. Arbeitszeit 10 Stunden, bezogen. Zusätzliche Leistungen, Nachtzuschläge, aber auch eventuelle Rabatte für längerfristige Produktionen sind nicht berücksichtigt und von den Vertragsparteien im einzelnen auszuhandeln.
Alle aufgeführten Preise verstehen sich zuzügl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.
Erklärung:
Vor dem Download des Dokumentes erkläre ich hiermit, den oben stehenden Text (die Präambel) gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
(Original Quelle) http://www.vplt.org/Recht_und_Regeln/pdf/ATT00021.pdf