Funkmikros
Wir vermieten Handfunken, Bodypacks mit Headsets (zum Aufsetzen) oder Lavaliermikrofonen (zum Anstecken).
Die Bodypacks (die kleinen schwarzen Kisten die man am Körper, vorzugsweise am Gürtel trägt, welche das Signal zum Empfänger am Mischpult senden) können über ein entsprechendes Adapter auch als Gitarrensender verwendet werden.
Wir können Ihnen 4 Bodypacks (Headset, Lavalier, Gitarre) anbieten (gut geeignet für Theateraufführungen, Sketche, Präsentationen – Dinge, bei denen man die Hände braucht) und 3 Handheld-Mikrofone (vorzugsweise für Sprecher/Sänger).
Für den störungsfreien Betrieb ist die Aufstellung der Empfänger, Ausrichtung der Antennen, Sendeabstand und volle Batterien (möglichst KEINE AKKUS) wichtig. Bei Aufführungen, wenn möglich, auch alle Handys ausschalten lassen.
Das neuste zur Frequenzzuteilung – 1800 MHz – Algemeinzuteilung Kostenlos und anmeldefrei!
Handy unter 0173 – 89 09 678
Links zum Thema digitale Dividende – wer darf wo noch funken
(Quelle: Sennheiser »»)
Allgemeinzuteilung
Der Bereich 863 bis 865 MHz bleibt auch zukünftig allgemein und für jedermann frei nutzbar (ohne Gebühr!). Somit eignet sich dieser Bereich besonders für die Anwendung einzelner drahtloser Mikrofone.
Frequenzbereich 790 – 814 MHz und 838 – 862 MHz
Die sog. Allgemeinzuteilung für diesen Bereich wird nicht über den 31.12.2015 hinaus verlängert! Der Bestandsschutz für bisher genutzte Frequenzen ist nicht in diesem Bereich anzuwenden.
Darunter fallen z. B. Siehe auch Sennheiser Quikguide Allgemeinzuteilung »»
• semi-professionelle Bands
• Hobby-DJs
• Kleine Verleiher
• Alleinunterhalter
• Privatveranstaltungen
• Event-Gastronomie
• Kirchengemeinden mit ein oder zwei Drahtlosmikrofonen
Siehe auch: Private und semiprofessionelle Nutzung (790 - 814 MHz und 838 - 862 MHz) »»
ortsgebundene Nutzung
Frequenzbereiche 470 – 606 MHz und 614 – 710 MHz sowie 710 – 790 MHz*
* es sind vermutl. aufgrund der wesentlich besseren Planbarkeit vor Ort/relativ statischer Bedingungen keine Alternativfrequenzen seitens der BNetzA vorgesehen. Diese Bereiche sind ortsgebundenen Nutzungen, die räumlich klar eingrenzbar sind sowie Anwendungen in geschlossenen Räumen zugeteilt.
Darunter fallen z. B. Siehe auch Sennheiser Quikguide Ortsgebundene Nutzung »»
• Kirchengemeinden
• Schulen u. w. Bildungseinrichtungen
• Veranstaltungsstätten wie Opern, Stadthallen, Konzerthallen, Freilichtbühnen, Schauspielhäuser, Sportstadien usw.
• Kongresszentren, Messen
drahtlose Produktion
Frequenzbereich 710 – 790 MHz*
* sofern im Einzelfall keine Frequenzen verfügbar sind, sind auch Frequenzen aus folgenden Bereichen zuteilbar: 470 – 606 MHz und 614 – 710 MHz (sowie 470 – 790 MHz)
Dieser Bereich ist dem gewerblich fachmännisch ausgeübten Einsatz drahtloser Produktionsmittel zugeteilt.
Darunter fallen z. B. Siehe auch Sennheiser Quikguide Drahtlose Produktion »»
• professionelle Tour- & Medientechnik-Verleiher
• professionelle Bands
• Programmproduktionen (z. B. tourende Musicals oder Theatergruppen mit eigenem Equipment)
• Ü-Wagen (privatwirtschaftlicher Betrieb)
Was kostet drahtlos funken?
Für den Betrieb von Drahtlos-Funkstrecken in diesen Frequenzbereichen ist eine kostenpflichtige Frequenzzuteilung (ausser für den Bereich der Allgemeinzuteilung) erforderlich. Öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sind von diesen Gebühren grundsätzlich befreit. Hierfür fällt pro Funkstelle eine einmalige Gebühr von 130,- EUR an, zuzüglich ca. 10,- EUR Jahresgebühr pro Sender.
Als eine Funkstelle gilt in diesem Sinne auch die Kombination mehrerer Funkstrecken zu einer Einheit, sofern die Ausgänge der Empfänger zusammengeschaltet sind (z. B. über ein Mischpult), oder aber ein Mikrofon an mehrere Empfänger sendet.
Die Gebührenordnung der Bundesnetzagentur im Detail finden Sie auf der entsprechenden Seite im Internet.
Die Anmeldung Ihrer individuell wählbaren Frequenzen ist über ein entsprechendes Formular bei der für Sie zuständigen
Außenstelle der Bundesnetzagentur zu beantragen.
Stichpunkte: digitale Dividende, Funkmikros, Frequenzen, Frequenzverteilung, Drahtlos Mikrofone,